Warenmarkt Meiringen 21. Mai 2025
Seit über 600 Jahren ist der Markt in Meiringen eine gelebte Tradition. Wir sind stolz, weiterhin mi 4 Warenmärkten pro Jahr die Kirchgasse im Dorf zu beleben.
Der Markt steht grundsätzlich jedermann zum Verkauf der angemeldeten Waren offen. Ausländische Staatsangehörige sind verkaufsberechtigt, wenn sie die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder eine spezifische gewerbliche Bewilligung der kantonalen Fremdenpolizei besitzen.
Der Marktauftritt erfordert eine Bewilligung. Gesuche müssen bis spätestens 4 Wochen vor dem Markt schriftlich beim Bereich Sicherheit eingereicht werden.
In der Bewilligung selber oder im beiliegenden Gesuch sind die Art des Warensortiments und die Masse der Auslege zu beschreiben. Bewilligungen oder Absagen werden bis spätestens 15 Tage vor Marktbeginn von dem Bereich Sicherheit schriftlich eröffnet.
Der ordentliche Warenmarkt dauert von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ab 17:00 Uhr sind die Stände aufzuräumen.
Der Marktauftritt erfordert eine Bewilligung. Gesuche müssen bis spätestens 4 Wochen vor dem Markt schriftlich beim Bereich Sicherheit eingereicht werden.
In der Bewilligung selber oder im beiliegenden Gesuch sind die Art des Warensortiments und die Masse der Auslege zu beschreiben. Bewilligungen oder Absagen werden bis spätestens 15 Tage vor Marktbeginn von dem Bereich Sicherheit schriftlich eröffnet.
Der ordentliche Warenmarkt dauert von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ab 17:00 Uhr sind die Stände aufzuräumen.
Mittwoch
21
Mai 2025
bis Mittwoch,
21 Mai 2025
21 Mai 2025