Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Jungfrau Region Tourismus AG, 3800 Interlaken
1. November 2023
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Ihnen als Kunde sowie der Jungfrau Region Tourismus AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken, Schweiz (nachfolgend JRT genannt) für alle auf den online Buchungsplattformen jungfrauregion.swiss, grindelwald.swiss, wengen.swiss, muerren.swiss, lauterbrunnen.swiss, haslital.swiss sowie via Reservationszentrale der JRT (folgend Buchungsplattform genannt) getätigten Buchungen. JRT behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die Fassung zum Zeitpunkt der Buchung.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf die weibliche Bezeichnung verzichtet.
A. JRT ist Vermittlerin
A. 1. JRT ist Vermittlerin von touristischen Dienstleistungen
Die JRT stellt den Anbietern touristischer Leistungen in der Jungfrau Region die Buchungsplattform zum Vertrieb ihrer Leistungen zur Verfügung (Fremdleistungen). Der Kunde schliesst die Verträge direkt mit den von ihm ausgewählten Leistungserbringern ab (zu den Vertragsbedingungen der einzelnen Leistungserbringer siehe nachfolgend Kapitel D. JRT ist nicht Vertragspartei dieser Verträge und haftet daher für die korrekte Vertragserfüllung nicht. JRT ist von den angeschlossenen Leistungserbringer beauftragt, das Buchungshandling und das Inkasso der gebuchten Leistungen in ihrem Namen vorzunehmen (Inkassomandat).
A. 2. Durch den Kunden zusammengestellte Reisen
Der Kunde kann die auf der Buchungsplattform aufgeschalteten Leistungen wie Hotels, Bergbahntickets, Ausflüge, Ausrüstungen etc. zu einem kompletten und auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Ferienaufenthalt zusammenstellen. Der Kunde ist selber für die Auswahl, Zusammenstellung und Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich etc.) zuständig. Die JRT hat keine Verpflichtung, die Zusammenstellung des Warenkorbes auf die korrekte Auswahl, Zusammenstellung und Abstimmung der einzelnen Positionen zu überprüfen.
Auch wenn der Kunde gleichzeitig verschiedene Leistungen bucht, schliesst er für jede Position im Warenkorb einen separaten Vertrag mit dem ausgewählten Leistungserbringer ab. Jeder Vertrag besteht unabhängig der anderen gebuchten Leistungen.
B. Allgemeine Bestimmungen
B. 1. Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Buchungsplattform
Mit dem Aufrufen und Nutzen der Buchungsplattform anerkennt der Besucher resp. Kunde diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen (folgend ANB) für jungfrauregion.swiss, grindelwald.swiss, wengen.swiss, muerren.swiss, lauterbrunnen.swiss und haslital.swiss. Sollte der Besucher oder Nutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, hat er unverzüglich die Nutzung einzustellen.
In Übereinstimmung mit den ANB garantiert die JRT weder die Beständigkeit noch die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen im Buchungsvorgang oder die Nichtübermittlungen von Meldungen oder Ausfall des Systems haftbar gemacht werden.
B. 2. Geografischer Geltungsbereich
Die Buchungsplattform ist für den europäischen Raum bestimmt (Schweiz und Länder des EWR). Die Zugänglichkeit zur Plattform von ausserhalb dieser Region ist von JRT nicht garantiert.
B. 3. Länderspezifische Einschränkungen
Besucher mit Wohnsitz in einem Land, welches nicht auf der Buchungsplattform aufgelistet ist, können kein Konto eröffnen und können über die Plattform keine Leistungen buchen. Gibt der Besucher im Warenkorb beim Zahlungsvorgang einen falschen Wohnsitzstaat an, damit er die Buchung tätigen kann, kommt gleichwohl kein Vertrag zustande.
B. 4. Ausschreibungen
Die auf der Plattform ausgeschriebenen Leistungen sind keine verbindlichen Angebote seitens JRT oder der einzelnen Leistungserbringer. Die Leistungserbringer erstellen die Leistungsbeschreibungen usw. in eigener Verantwortung. JRT und die einzelnen Leistungserbringer behalten sich das Recht vor, Ausschreibungen und Preise jederzeit zu ändern oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Für den Vertragsabschluss massgebend sind die Angaben und Preise im Warenkorb vor der definitiven Buchung.
Auf den Webseiten der Plattformen finden sich allgemeine Angaben zu den Örtlichkeiten, Wetterverhältnissen, Öffnungszeiten von Geschäften, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen, Schwimmbädern, Sporteinrichtungen usw., Veranstaltungskalender, Events usw. Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Sie sind keine Zusicherungen seitens der Leistungserbringer oder JRT und werden nicht Vertragsinhalt. Solche Leistungen werden allenfalls von Drittunternehmen angeboten (Fremdleistungen), für welche weder JRT noch die gebuchten Leistungserbringer einstehen.
B. 5. Benutzerkonto für Buchungen über die Webseiten von JRT
Um Leistungen über die Buchungsplattform buchen zu können, hat der Kunde ein Benutzerkonto zu eröffnen.
Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Er muss mindestens 18-jährig sein, resp. sollte in seinem Wohnsitzland ein höheres Alter für die volle Handlungsfähigkeit gelten, so kann der Kunde nur nach Vollendung dieses Alters ein Konto eröffnen und Leistungen buchen.
Das Kundenkonto darf nicht unter einem Fantasienamen oder Pseudonym eröffnet werden. Es ist die permanente Wohnsitzadresse anzugeben, einschliesslich der korrekten Angabe zum Wohnsitzstaat.
Im Benutzerkonto von jungfrauregion.swiss (sowie allen dazugehörigen Seiten) werden die für die Abwicklung der Transaktionen rund um den Warenkorb notwendigen Daten wie Benutzername, Passwort, Vor- und Nachnamen, Adressen, Skipassnummer, Geschlecht, Stärkeklasse, Reisedaten etc. gespeichert. An die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse werden Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Mitteilungen bezüglich gebuchter Leistungen (z.B. print@home-Tickets) usw. verschickt. Standardmässig ist zudem der Versand mindestens eines regelmässig erscheinenden Newsletters aktiviert. Die Newsletter können im Benutzerkonto deaktiviert werden.
Der Kunde ist für die Korrektheit und Aktualisierung der Daten verantwortlich. Sofern der Kunde Angaben zu Drittpersonen eingibt, muss er selber über die entsprechende Erlaubnis verfügen. Im eigenen Interesse ist der Kunde gehalten, das Zugangskennwort geheim zu halten. Bei Verdacht auf einen Missbrauch des Kontos ist sofort mit der JRT Kontakt aufzunehmen. Kreditkartendaten werden in den Systemen der JRT nicht verarbeitet, dies geschieht alleine über die im Checkout angebundenen Spezialdienstleister.
Sämtliche über das Kundenkonto abgewickelte Buchungen usw. werden dem Kontoinhaber zugerechnet. JRT erfüllt ihre Verpflichtungen, wenn sie E-Mails, Bestätigungen, Rechnungen usw. an die im Benutzerkonto angegebenen Adressen versendet.
Die Löschung eines Benutzerkontos kann im Benutzerkonto selbst angefordert werden. Eine Löschung ist jedoch nicht möglich, solange noch gültige (nicht verfallene) Bezugsberechtigungen im Benutzerkonto geführt werden. In diesem Fall erfolgt eine Fehlermeldung. Das Benutzerkonto ist nach einer Löschung nicht mehr erreichbar, nicht reaktivier bar und alle mit dem Benutzerkonto verbundenen Dienstleistungen wie Newsletter, Ad-hoc-Meldungen etc. werden eingestellt. Intern bleibt das Benutzerkonto bis zum Ablauf der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und ist Administratoren zugänglich; danach wird es unwiderruflich gelöscht.
B. 6. Jungfrau Winnercard
Im Benutzerkonto kann für die Zusatzdienstleistung Jungfrau Winnercard optiert werden. Geschieht dies, so wird damit der Teilnahme am System Skiline zugestimmt (Nutzungs– bedingungen und Systembeschreibung). Es werden zusätzlich persönliche Daten (insbesondere Informationen aus Kontrollsystemen im Skiliftsystem) oder Videoaufnahmen, die auf speziellen Rennstrecken oder in Funparks erfasst wurden, elektronisch gespeichert und verarbeitet. Für diese Dienstleistung nimmt die Jungfraubahnen Management AG die Dienste der Skiline Media AG, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon, Schweiz in Anspruch. Sie gibt Daten aus dem Benutzerkonto an diese Firma weiter, so dass auf dem Skiline-Internetportal (www.skiline.cc) ein zusätzlicher Account entsteht. Aus den für die Jungfrau Ski Region konfigurierten Funktionen von Skiline resultiert die Dienstleistung Jungfrau Winnercard. Diese Dienstleistung wird über jungfrau.ch personalisiert (beispielsweise durch Eingabe der Sportpass Nummer), gesteuert und abgerufen. Im Benutzerkonto kann der Grad der Öffentlichkeit der eigenen Leistungen (privates oder öffentliches Profil, Benutzerbild, Benutzername, Skimovies veröffentlichen) festgelegt werden. Mit der Aktivierung der Dienstleistung Jungfrau Winnercard können Gewinnspiele, die Verleihung von Preisen oder Auszeichnungen verbunden werden. Über solche Wettbewerbe werden keine Korrespondenzen geführt, ein persönlicher Anspruch auf irgendwelche Leistungen entsteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Von der Teilnahme der Wettbewerbe sind folgende Personengruppen ausgeschlossen:
- JE3 Angehörige pensionierte Angehörige JSR
- JE2 Mitarbeiter und Pensionierte JSR
- JS5 Skilehrer JSR
- JS3 Skiclub JO-Hilfsleiter
- JS2 Skilehrer mit Ausweis JSR
- JE0 gratis-Saisonabo
Mit der Deaktivierung von Jungfrau Winnercard oder der Löschung des Benutzerkontos wird der Skiline Account nicht gelöscht. Er kann beispielsweise für ein anderes Skigebiet weiter verwendet werden. Die Teilnahme an Skiline kann jedoch jederzeit durch entsprechende Eingabe im Internet unter www.skiline.cc oder durch Mail an support@skiline.cc beendet werden.
B. 7. Vertragsabschluss
B.7.1. Buchung über die Webseiten von JRT
Indem der Kunde Leistungen und Waren in seinen Warenkorb legt und die Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" betätigt, stellt er den von ihm ausgewählten Leistungserbringern einen verbindlichen Antrag auf Abschluss der Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen. Wenn der Kunde verschiedene Leistungen in den Warenkorb legt, schliesst er mit jedem einzelnen vom ihm ausgewählten Leistungserbringer einen Vertrag ab, der unabhängig von den anderen Verträgen ist.
Dem Kunden wird vor der definitiven Buchung eine Zusammenstellung seiner ausgewählten Leistungen angezeigt. Die darin enthaltenen Preise werden vom System während 30 Minuten garantiert. Will der Kunde seine Buchung erst nach 30 Minuten abschliessen, haben die Preise ihre Gültigkeit verloren. Der Kunde wird entsprechend orientiert, und er hat zu seiner Sicherheit den Bestellvorgang neu einzuleiten.
Der Kunde ist an seinen Antrag während 48 Stunden gebunden. In dieser Frist prüft JRT im Auftrage der Leistungserbringer die definitive Verfügbarkeit der Bestellpositionen und bucht im Auftrage der Leistungserbringer, wenn die Leistungen erhältlich sind, den Preis über das vom Kunden ausgewählte Zahlungsmittel ab. Innert dieser Frist orientiert JRT den Kunden namens der Leistungserbringer über den Vertragsabschluss. Dies, indem die JRT den Kunden per Anzeige auf der Website (SuccessPage) und per E-Mail eine Bestätigung des Vertragsabschlusses übermittelt.
Sollten die ausgewählten Leistungen oder einzelne Leistungen nicht erhältlich sein oder kann der Preis nicht über das angegebene Zahlungsmittel abgebucht werden, erhält der Kunde innert dieser Frist eine entsprechende 3 Mitteilung. Auch wenn nur eine Leistung nicht erhältlich sein sollte, kann die gesamte Buchung nicht akzeptiert werden. In diesem Fall hat der Kunde, die verfügbaren Leistungen neu zu buchen.
B.7.2. Buchung über die Reservationszentrale von JRT
Es ist möglich, über die Reservationszentrale von JRT die Leistungen zu buchen. Auf Anfrage hin erstellt die Reservationszentrale einen unverbindlichen Reisevorschlag. Dieser wird dem Kunden nach seinem Wunsch per E-Mail, Fax oder Brief zugestellt. Die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Leistungen wird nicht garantiert. Der Kunde ist frei, den Vorschlag telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief anzunehmen. Indem er JRT mit der Buchung beauftragt, stellt er der JRT resp. den ausgewählten Leistungserbringern eine verbindliche Offerte. An diese ist er so lange gebunden, wie es nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge (insbesondere dem gewählten Kommunikationsmittel) dauert, bis die Annahme seiner Buchung bei ihm eingegangen ist. JRT ist frei, die Buchung anzunehmen. Lehnt JRT den Vertragsabschluss ab, orientiert sie den Kunden so rasch als möglich.
Mit Annahme der Buchung ist der Vertrag definitiv abgeschlossen.
Nach erfolgter Buchung stellt JRT dem Kunden, auf dem von ihm gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, Fax, Post) die Buchungsbestätigung mit Rechnung und Zahlungsinformationen zu.
B. 8. Vertragsinhalt und Umwelt- und Rahmenbedingungen
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den vom Kunden im Warenkorb zusammengestellten Leistungen, und der Buchung bei der Reservationszentrale, und der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den dazugehörenden Leistungsbeschreibungen. Allgemeine Beschreibungen von Örtlichkeiten, der Infrastruktur, (öffentlichen) Veranstaltungen, der durchschnittlichen Witterungsverhältnisse sind keine Zusicherungen und nicht Vertragsinhalt (Einzelheiten unter B. 4.).
B. 9. Buchung für mehrere Teilnehmer
Bucht der Kunde Leistungen für andere Teilnehmer, ist für die Leistungserbringer und JRT einzig der buchende Kunde Vertragspartei. Er übernimmt die Bezahlung sämtlicher gebuchter Leistungen, und JRT ist berechtigt, sämtliche Leistungen über die Kredit-, Debitkarte oder das Kundenkonto des Kunden abzurechnen resp. in Rechnung zu stellen. Der buchende Kunde steht für die Erfüllung der Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer ein.
B. 10. Preise
Der für die einzelne ausgewählte Leistung zu bezahlende Preis kann von der gewählten Saison, Aufenthaltsdauer, den ausgewählten Leistungsmerkmalen (z.B. Hotelzimmerkategorie) usw. abhängig sein. Der definitive Preis erscheint im Warenkorb. Bucht der Kunde mehrere Leistungen, geht seine Zahlungsverpflichtung auf das Total aller gebuchten Leistungen. Zu bezahlen sind die Preise in Schweizer Franken. Die Preise enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Zuschläge, Taxen und Abgaben, einschliesslich der schweizerischen Mehrwertsteuer. Angaben in EURO dienen der allgemeinen Information und sind unverbindlich. Die Zahlungsverpflichtung besteht in Schweizer Franken.
Bei Buchungen über die Reservationszentrale JRT sind Zahlungen, nach ausdrücklicher Absprache, in Fremdwährungen möglich.
B. 11. Zahlungsbedingungen
B.11.1. Zahlungsbedingungen für Online-Buchungen
Die Leistungen gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen sind bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Sobald JRT die Zahlung erhalten hat und die Leistungen vom Leistungserbringer bestätigt sind, stellt JRT den Kunden die entsprechende Bestätigung zu. Sollte die Zahlung des Kunden ausbleiben, werden die Verträge nicht abgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde umgehend darüber informiert. Der Kunde und JRT tragen die ihnen durch die Zahlungsabwicklung entstehenden Gebühren selber.
B.11.2. Zahlungsbedingungen für Buchungen via Reservationszentrale JRT (Telefon, Mail, Fax, usw.)
Die Jungfrau Region Tourismus AG erstellt eine Bestätigung, die als Vertrag gilt, mit Kreditkartenzahlung beim Buchungszeitpunkt. Dies gilt für Buchungen einer Pauschale, einer Ferienwohnung, eines Hotelzimmers oder weitere Leistungen wie Events, Miete Sportequipmenent und so weiter).
B.11.4. Widerruf Kreditkartenzahlungen, nicht fristgerechte Zahlungen usw.
Sollte die Kreditkartenzahlung nicht honoriert oder die Gutschrift widerrufen werden, wird dies als Stornierung betrachtet, und es werden die Stornokosten gemäss den Bedingungen der gebuchten Leistungen verrechnet (Kapitel B. 15. und Kapitel D). Wenn die Zahlungen für Buchungen über die Reserverationszentrale nicht fristgerecht erfolgen, kann die Reservationszentrale nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Buchung annullieren und die entsprechenden Annullierungskosten verlangen.
B. 12. Auslieferung von Vouchern / e-Tickets und aufladbare Datenträger bei online-Buchungen und E-Mail-Versand
Die Bestellungsbestätigung gilt als Beleg für die abgeschlossenen Verträge. Die Bestellungsbestätigung ist jedoch nicht der Voucher, Fahrkarte, e-Ticket zum Bezug der Leistungen. Ein Link auf der Bestellbestätigung verweist in das Benutzerkonto des Kunden, wo dieser – je nach Produkt – die notwendigen Dokumente (Voucher, Fahrkarten, eTickets usw.) herunterladen oder einen Datenträger aufladen kann. Für die Ausweise werden vor dem Ausdruck möglicherweise weitere Angaben benötigt, wie der genaue Reisetag und die Personalien für Bahntickets oder Gewichtsangaben für die Skimiete.
Voucher, Fahrkarten, e-Tickets usw. sind zu ihrer bestimmungsgemässen Verwendung vom Kunden auszudrucken (print@home). Eine Ausnahme bilden die 4 Datenträger für Skipässe, die unter Umständen aufgeladen, verschickt oder abgegeben werden (siehe dazu die Ausführungen unter Kapitel D.). Das Vervielfältigen, Verändern, Reproduzieren der Bezugsberechtigungen ist untersagt und strafbar.
Der Kunde sorgt für den Schutz seiner Voucher, Fahrkarten, e-Tickets usw. vor Diebstahl, Missbrauch, unzulässiger Vervielfältigung usw. Er muss beachten, dass bei unpersönlichen Vouchern, Fahrkarten, e-Tickets usw. derjenige als Berechtigter gilt, der das gültige Dokument als erster vorweist. Die Leistungserbringer sind nicht verpflichtet, die Identität oder Berechtigung des Inhabers des Dokumentes zu prüfen. In diesen Fällen können keine Duplikate der abhanden gekommenen Dokumente usw. ausgestellt werden. Weder die betreffenden Leistungserbringer noch JRT sind zu irgendwelchen Rückzahlungen, Schadenersatz usw. verpflichtet.
Die vom Kunden ausgedruckten Dokumente (Voucher, Fahrkarten, e-Tickets usw.) sind trocken, unverschmutzt, unbeschädigt, unzerknittert und in einem lesbaren Zustand vorzuweisen. Sie können einen Strichcode aufweisen, der zur Kontrolle elektronisch geprüft werden kann. Im Bereich des Strichcodes dürfen die Dokumente nicht gefaltet werden.
B. 13. Auslieferung von Vouchern / e-Tickets und aufladbare Datenträger bei Buchungen über die Reservationszentrale JRT
Voucher, Tickets und weitere Reisedokumente werden dem Kunden nach Eingang der Zahlung mittels dem von ihm gewählten Kommunikationsmittel (E-Mail, Fax oder Post) zugestellt.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen unter B.12. auch für Buchungen über die Buchungszentrale von JRT per Analogie.
B. 14. Kein Widerrufsrecht, keine Rückgaberecht
Für touristische Dienstleistungen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Fahrkarten usw. mit einer vereinbarten Gültigkeitsdauer oder festgelegten Daten besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht.
B. 15. Stornierungen, Annullationen oder Umbuchungen
Wenn der Kunde (einzelne) Leistungen stornieren oder umbuchen will, hat er dies der Helpdesk von JRT mitzuteilen. Die entsprechenden Kontaktangaben finden sich auf der Buchungsbestätigung. Stornierungen oder Umbuchungen über das Benutzerkonto sind nicht möglich.
Die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen der einzelnen Leistungen finden sich unter C.1.3. bis C.1.5. und in Kapitel D. bei den jeweiligen Ausschreibungen. JRT macht den Kunden darauf aufmerksam, dass die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen der verschiedenen Leistungen sehr unterschiedlich sein können. Es ist auch möglich, dass für gewisse Leistungen die Stornogebühren ab dem Zeitpunkt der Buchung 100 % betragen.
Die Stornierung oder Umbuchung einer einzelnen Leistung berührt die weiteren abgeschlossenen Verträge nicht. Diese bleiben in vollem Umfange bestehen.
Die JRT empfiehlt den Abschluss während des Bestellvorganges angebotenen Annullationsversicherung. Diese deckt die Stornierungskosten in Härtefällen. Die Versicherungsleistungen sind in der Versicherungspolice genau umschrieben. Die Prämie für die Annullationskostenversicherung bleibt in jedem Fall geschuldet.
Beendigung Vertragsverhältnis
Ohne abweichende Regelung werden Vertragsverhältnisse auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
B. 16. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten des Kunden und weiterer Teilnehmer
Je nach gebuchter Leistung können Teilnahmebedingungen oder Mitwirkungspflichten bestehen. Der Kunde und allfällige weitere Teilnehmer verpflichten sich, diese Bedingungen einzuhalten und den Anweisungen von Guides, Skilehrern, Snowboardlehrern, Bergführer usw. Folge zu leisten. Der Kunde und die weiteren Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Guides, Skilehrer, Bergführer usw. Kunde und Teilnehmer von einer Aktivität ausschliessen können, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden oder den Weisungen nicht gefolgt wird. In diesem Fall wird der bezahlt Preis nicht zurückbezahlt. Zudem kann dies zum Verlust sämtlicher Schadenersatz- und anderer Rechte führen.
B. 17. Verwendete Kommunikationsmittel und Übermittlung von Daten
JRT hat ihre Mitteilungspflicht erfüllt, sobald aus dem System von der JRT die entsprechenden Daten per E-Mail versandt oder in das Konto des Kunden eingestellt worden sind. In diesem Moment geht das Risiko für die korrekte E-Mail Zustellung resp. die Anzeige der entsprechenden Internetseiten auf dem Bildschirm des Kunden auf diesen über. Sollten während dem Buchungsvorgang Unstimmigkeiten auftreten, nach Betätigen der "Kostenpflichtig buchen"-Schaltfläche keine Fehlermeldung erscheinen oder die Bestätigungsemails usw. nicht innert nützlicher Frist beim Kunden eintreten, hat dieser umgehend mit der Helpdesk von JRT Kontakt aufzunehmen.
Im Falle von E-Mails gilt als Zustellungszeitpunkt der Abgang bei der JRT; im Postverkehr wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass Schreiben mit Prioritätszustellung auch im Ausland spätestens vier Tage nach Aufgabe bei einer schweizerischen Poststelle zugestellt wurden.
JRT weist den Kunden darauf hin, dass die Übermittlung von E-Mail-Nachrichten über öffentliche Netze ungeschützt erfolgt, und kann von Dritten abgefangen, gelesen und abgeändert werden. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der E-Mail für Dritte erkennbar. Dies gilt auch für E-Mails, die bei der Kommunikation mit JRT verwendet werden. Für Schäden, die als Folge einer mangelhaften, gestörten oder ausspionierten Übermittlung einer E-Mail entstehen, haftet die JRT nicht. Diese Bestimmungen gelten analog für weitere in ihrer Funktionsweise und Risikolage vergleichbare ungeschützte Kommunikationsformen (z.B. SMS), die vorliegend oder in Zukunft verwendet werden.
Der Kunde ist für einen angemessenen Schutz gegen Viren und andere Malware besorgt.
B. 18. Datenschutz
C. Dienstleistungen der JRT und Haftungsbestimmungen von JRT
C. 1. Pauschalen von JRT
Pauschalen von JRT sind auf der Plattform gesondert gekennzeichnet. Pauschalen sind im Voraus zusammengestellte Kombinationen von mehreren Dienstleistungen wie Ausflüge und Übernachtung oder Übernachtung und Skipass zu einem Gesamtpreis. In diesen Fällen tritt die JRT als Vertragspartei auf. Diese Pauschalen können nur als Gesamtpaket gekauft werden. Für diese Pauschalen gelten die Bestimmungen hiervor. Die Auslieferung der Bezugsberechtigungen (Voucher, Fahrkarten, Tickets etc.) erfolgen für die einzelnen Dienstleistungsbestandteile separat.
C.1.1. Ort des Reiseantritts
Der Reiseantritt einer Pauschalreise erfolgt in jedem Fall innerhalb der Schweiz. Die Organisation einer allfälligen Anreise (aus dem Ausland) zum Ort des Reiseantritts gemäss gebuchtem Reiseprogramm ist Sache des Kunden und ist in der Pauschale nicht inbegriffen. Dem ausländischen Kunden wird empfohlen, sich über die Einreiseformalitäten für den Besuch der Schweiz vor Bestellung zu informieren.
C.1.2. Programm- und Leistungsänderungen vor Beginn der Pauschale
JRT behält sich das Recht vor, wenn aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks bestimmte Leistungen nicht in der vereinbarten Art und Weise erbracht werden können oder das vereinbarte Programm geändert werden muss, angemessene Ersatzleistungen anzubieten oder das Programm entsprechend zu ändern. JRT orientiert den Kunden umgehend und teilt ihm die Auswirkungen auf den Preis mit.
C.1.3. Stornierungen, Annullationen oder Umbuchungen der Pauschale durch den Kunden
Mit der Buchung einer Pauschale schliesst der Kunde einen Vertrag mit der JRT ab. Pauschalen, die über die Buchungsplattform von JRT gebucht worden sind, können nur über den Helpdesk von JRT storniert oder umgebucht werden. Erfolgt eine Annullation oder Umbuchung ab 14 Tagen vor Anreise, entspricht die Stornogebühr 100% des gebuchten Pauschalpreises, insofern keine anderen Stornobedingungen festgelegt wurden. Erfolgt eine Annullation oder Umbuchung mehr als 14 Tage vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben. Die örtlichen Taxen und Steuern sind in den Preisen enthalten. Extras wie Minibar, Roomservice, Parkplatzgebühren, etc. sowie im Pauschalbeschrieb nicht erwähnte Leistungen, werden separat vom Leistungsträger direkt in Rechnung gestellt. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die Extras und deren Preis zu erkundigen.
C.1.4. Absage der Pauschale durch JRT
C.1.4.1. Absage aus Gründen, die beim Kunden resp. Teilnehmern liegen
JRT ist berechtigt, Ihre Pauschale abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt JRT den bereits bezahlten Preis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten seitens JRT bleiben bereits angefallene Kosten und Schadenersatzforderungen.
C.1.4.2. Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann JRT die Reise absagen. In diesem Fall zahlt JRT den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. C.1.5. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Pauschale
C.1.5.1. Allgemeine Leistungs- und Programmänderungen
JRT ist bemüht die Pauschale, wie vereinbart, durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird JRT soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für JRT verursachen, darf JRT die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
C.1.5.2. Höhere Gewalt
Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf JRT die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
C.1.5.3. Minderung des Preises
Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Pauschale betreffen, vergütet JRT den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Preis und jenem der erbrachten Leistungen. Dieser Anspruch ist auf die Höhe des Preises der Pauschale beschränkt.
C.1.6. Kunde resp. Teilnehmer treten die Reise an, können sie aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen
Sollte der Kunde oder Mitreisende die Pauschale vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie JRT nicht belastet werden und es sich nicht um völlig 6 unerhebliche Leistungen handelt oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird der Leistungsträger oder JRT soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw., gehen zu Lasten des Kunden resp. Mitreisenden. JRT empfiehlt den Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei JRT.
C.1.7. Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Pauschale nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet der Kunde resp. ein Mitreisender einen Schaden, so ist der Kunde (resp. Mitreisende) verpflichtet, bei JRT unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. JRT wird bemüht sein den Mangel resp. Schaden innert nützlicher Frist zu beseitigen.
Allfällige Schadenersatz und weiteren Ansprüche sind innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Pauschale bei JRT anzumelden. Sollte der Kunde resp. Mitreisende die Anzeige während der Reise unterlassen oder die Forderung nicht fristgerecht gegenüber JRT geltend machen, verwirken sämtliche Ansprüche.
C.1.8. Haftung von JRT für Pauschalen
Zur Haftung von JRT für Pauschalen siehe C. 7.
C. 2. Vermittlung von Bergbahntickets
Die JRT handelt als Vermittlerin folgender kooperierender Bahnunternehmen: Wengernalpbahn AG, Jungfraubahn AG, Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren AG, Firstbahn AG, Harderbahn AG, Berner Oberland-Bahnen AG, Gondelbahn Grindelwald-Männlichen AG, Luftseilbahn WengenMännlichen AG, Pfingsteggbahn AG, Luftseilbahn MürrenSchilthorn AG, Bergbahnen Meiringen-Halsiberg AG und Autoverkehr Grindelwald AG. Einzelheiten finden sich im Anhang: D. 1.
C. 3. Vermittlung von Hotelunterkünften, Ferienwohnungen und Ferienhäuser
C. 4. Vermittlung von Events
Events werden durch eine Drittpartei (Fremdleistung) veranstaltet. Die JRT ist Vermittlerin des Vertrags mit dem Veranstalter. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters. (Hinweise dazu im Anhang D.6.)
C. 5. Vermittlung von Ski- und Snowboardschulen und Sportequipment
C. 6. Events von JRT
In Ausnahmefällen, und dies wird ausdrücklich deklariert, ist die JRT selber Veranstalterin des Events.
Für von JRT im eigenen Namen veranstaltete Events kommen folgende zusätzliche Bestimmungen zur Anwendung: Die JRT kann die Anzahl der Tickets, die an einen einzelnen Kunden abgegeben werden, limitieren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Publikationen und andere Angaben zur Veranstaltung oder die Marken und Kennzeichnungen von der JRT zu verwenden, um erworbene Tickets weiter zu veräussern. Er darf Tickets nicht für Werbung oder Verkaufsförderung in eigener Sache verwenden (Bsp.: Öffentliche Verlosungen, Einbinden in Packages). Der gewerbliche Handel mit den Tickets ist untersagt. Sie verlieren dadurch ihre Gültigkeit.
C. 7. Haftung von JRT
C.7.1. Vermittelte Leistungen
JRT stellt dem Kunden die Plattform für Buchungen bei Drittunternehmen zur Verfügung. JRT ist nicht Vertragspartei dieser vermittelten Verträge und haftet für die korrekte Vertragserfüllung nicht.
C.7.2. Buchungsablauf und Nutzung der Buchungsplattform
Für den Betrieb und den Buchungsablauf auf der Plattform gelten vorliegende Bedingungen und die ANB.
C.7.3. Haftung für JRT für JRT-eigene Pauschalreisen
JRT haftet JRT-eigene Pauschalreisen (Pauschalreisen nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende nationale Gesetze oder nationale Gesetze, welche die Haftung begrenzen oder ausschliessen, zur Anwendung kommen, haftet JRT nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen und Gesetze.
Für andere als Personenschäden, d.h. Sach- und reine Vermögensschäden wird die Haftung auf den doppelten Preis pro Person beschränkt (ausser der Schaden sei grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende nationale Gesetze oder nationale Gesetze und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
C.7.4. Weitere Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
Bei anderen Leistungen als Pauschalreisen wird die Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen (Art. 101 OR). JRT haftet nicht für die Verfügbarkeit oder den Betrieb von Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomiebetrieben, Begehbarkeit von Wander- und Radwegen usw. oder Skipisten usw., welche zu Informationszwecken auf der Plattform oder in Prospekten, Katalogen von JRT genannt werden.
Die JRT haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Ausflügen, Veranstaltungen usw., die der Kunde während des Aufenthaltes oder Reise "vor Ort" selbst bucht (Fremdleistungen). Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Unterlagen in einer Anlage, die der JRT zuzuordnen ist, aufliegen oder auf der Website beschrieben werden. JRT haftet nicht für vertane Urlaubszeit, verpfuschte Ferien, Frustrationsschäden, usw.
C.7.5. Betrieb der Webseiten von JRT und Links
JRT ist bemüht, die Informationen und Angaben auf ihren Webseiten aktuell zu halten. Gleichwohl übernimmt sie keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen und Angaben. Insbesondere garantiert JRT keinen ununterbrochenen Betrieb oder ununterbrochene Erreichbarkeit der Webseiten. JRT lehnt jegliche Haftung für die Folgen eines Betriebsunterbruchs, Ausfalls der Webseiten, einer gestörten oder unterbrochenen Kommunikation oder Buchungsvorganges ab. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, indirekte und Folgeschäden, entgangener Gewinn oder entgangener Nutzen jeglicher Art.
Die Nutzung fremder Webseiten oder Teile davon erfolgt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, Kunden. JRT haftet nicht für den Inhalt solcher Webseiten usw. oder dass die frei von Schadware (wie Viren usw.) sind.
C.7.6. Ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung
Die ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren Gesetzesbestimmungen, wobei weitergehende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen vorliegender Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgehen.
C. 8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, dieser Allgemeinen Bedingungen oder der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen ungültig oder unwirksam sein, so sollen sie durch eine gültige resp. wirksame Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen soll die Gültigkeit resp. Wirksamkeit des Vertrages nicht beeinträchtigen.
C. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Verhältnisse zwischen der Jungfrau Region Tourismus AG und ihren Kunden (Auftraggebern, Käufern) kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung unter Ausschluss einer allfälligen Rückweisung. Diese Rechtswahlklausel erfasst auch die Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages. Die Anwendung des «Wiener Kaufrechts» (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Interlaken, Schweiz vereinbart.
Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare, vertraglich nicht abänderbare Bestimmungen.
D. Anhang: Hinweise zu den einzelnen Dienstleistern (Fremdleistungen)
D. 1. Jungfrau-Ski Region
Unter der Marke Jungfrau–Ski Region bilden mehrere Anbieter, darunter insbesondere die Firstbahn AG, die Gondelbahn Grindelwald - Männlichen AG, die Wengernalpbahn AG und die Schilthornbahn AG einen Abonnementsverbund. Sämtliche Unternehmen sind für den Betrieb der Anlagen und Pisten eigenständig verantwortlich. Der Transportvertrag ist direkt mit dem Kunden und der jeweiligen Betreiberin der Anlage abgeschlossen. Diese ist für die gehörige Erbringung der entsprechenden Leistungen zuständig. Ebenso besorgt sie den notwendigen technischen Unterhalt der Anlagen und die Verkehrssicherungspflicht (Pisten- und Lawinendienst). Entsprechend werden Haftungsfragen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Skiunfällen, von der jeweiligen Unternehmung, in deren Hoheitsgebiet oder auf deren Anlage der Vorfall geschehen ist, behandelt. Die Jungfrau–Ski Region hat einen Tarif erlassen (AGB JSR), der Vertragsbestandteil jedes Sportpasskaufs bildet. Hiernach werden die massgeblichen Bestimmungen aufgeführt:
Sportpässe sind persönlich und nicht übertragbar. Punktekarten können von mehreren Personen verwendet werden. Sie laufen 3 Jahre nach Verkaufsdatum ab und dürfen nur während der Wintersaison benützt werden. Sportpässe berechtigen zur uneingeschränkten Nutzung der jeweiligen Skiregion. Besondere Anlässe, namentlich das Lauberhornrennen, bleiben vorbehalten. Mit inbegriffen im Angebot ist das Skibusnetz Grindelwald, sowie die Ortsbuslinien Lauterbrunnen. Wander- und Schlittelpässe ermöglichen die kostenlose Fahrt von Grindelwald zur Bussalp. Sportpässe sind für Extra- und Abendfahrten nicht gültig.
Bei Sportpässen, deren Gültigkeit sich über mehrere Tage erstreckt, beginnt die Nutzungszeit um 00.00 des ersten Tages und endet um 24:00 des letzten Tages. Die Verwendung von Saison-Sportpässen ist im November erlaubt, unter der Bedingung, dass im betroffenen Skigebiet der Winterbetrieb bereits eröffnet wurde. Während der Sommersaison dient ihnen ihr Saisonsportpass als persönliches Halbtagsabonnement auf folgenden Bergbahnstrecken der Jungfrauregion: Grindelwald-Kleine Scheidegg-Lauterbrunnen/ Kleine Scheidegg-Jungfraujoch/ Grindelwald-First/ Grindelwald-Männlichen/ WengenMännlichen/ Lauterbrunnen-Mürren via Grütschalp/ Stechelberg-Mürren-Schilthorn/ Mürren-Allmendhubel/ Wilderswil-Schynige Platte/ Interlaken-Harder. SaisonSportpässe sind für gelegentliche Einzelfahrten auf folgenden Strecken gültig: Interlaken OstLauterbrunnen/Grindelwald (BOB)/ Lauterbrunnen-Wengen (WAB)/ Lauterbrunnen-Mürren (BLM)/ LauterbrunnenStechelberg (PAD)/ Stechelberg-Mürren (LSMS).
Ausgeschlossen sind namentlich sämtliche Schul- und Berufsfahrten. Sportpässe berechtigen ausschliesslich zur Fahrt in der 2. Klasse. Wird ein Platz in der 1.Klasse in Anspruch genommen, muss die hälftige Preisdifferenz als Klassenwechselgebühr beglichen werden. Sportpässe sind bei Transportunternehmungen ohne elektronische Leservorrichtung unaufgefordert vorzuweisen. Im Falle eines Online-Kaufs legitimiert sich der Gast anhand einer ausgedruckten Kaufbestätigung. Zusammen mit dem eTicket ist immer auch ein Identitätsausweis mitzuführen. Bei einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen oder mehr wird ein Foto zur Erstellung des Sportpasses benötigt. Die elektronisch aufgenommen Personaldaten werden in einer Datenbank gespeichert. Bei der Passierung von Leservorrichtungen erscheint das Foto des Inhabers auf einem internen Computer. Werden Sportpässe als KeyCard ausgestellt fällt eine Depotgebühr an. Im Falle einer beschädigten KeyCard wird kein Depot zurückerstattet. Die FIS-Verhaltensregeln und SKUS-Richtlinien sind zu beachten. Anweisungen der Pisten- und Rettungsdienste ist Folge zu leisten. Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sowie nach erfolgter Schlusskontrolle sind Pisten und Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Bei rücksichtslosem Verhalten (insbesondere Nichtbeachten der FIS- und SKUS-Regeln, Missachten von Signalen, Weisungen und Absperrungen, bei Befahren von Wald- und Wildschutzzonen sowie lawinengefährdeten Hängen) kann der Fahrausweis entzogen werden. Ein Umtausch des Sportpasses ist grundsätzlich nicht möglich. Es entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung bei Betriebsunterbrüchen. Dies gilt insbesondere bei Schliessung der Skigebiete oder Teilen von Skigebieten aus Witterungsgründen, Schneemangel, Lawinengefahr, vorzeitiger Ausaperung der Skipisten, etc. Besondere Veranstaltungen können die Absperrung gewisser Teile der Skiarena und die Errichtung eines Zuschauersektors nach sich ziehen. Der Sportpass gewährt Ihnen keinen Zugang. Der Kunde nimmt diese Unannehmlichkeiten auf sich. Die angegebenen Betriebszeiten der Wintersportanlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken. Ihre Einhaltung erfordert entsprechende Schnee- und Pistenverhältnisse. Beruft sich ein Fahrausweisinhaber auf zwingende, von seinem Willen unabhängige Gründe, kann eine angemessene Rückerstattung erfolgen, wenn der Inhaber den Sportpass nicht mehr nutzen kann. Dieser hat den Sportpass bei einer Verkaufsstelle zu hinterlegen. Eine Erstattung erfolgt nur für Tage an welchen der Sportpass vor 10 Uhr deponiert wurde. Verlorene Sportpässe werden generell nicht ersetzt. Dies gilt insbesondere für Fahrausweise mit einer Geltungsdauer von zwei Tagen oder weniger. Bei Sportpässen mit längerer Laufzeit wird ein neues Exemplar erstellt. Dazu ist der Kaufbeleg erforderlich. Es obliegt dem Käufer zu beweisen, dass er Inhaber des Ausweises war. Die Umstände des Verlustes und die erfolgten Bemühungen zur Wiedererlangung des Ausweises werden gewürdigt. Bei Saison-Sportpässe gilt es zwei weitere Auflagen einzuhalten. Eine Gebühr von CHF 25.- fällt an. Eine bei der Polizei eingereichte Verlustanzeige ist vorzulegen. Der Sportpass darf allein von der berechtigten Person verwendet werden. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Sportpass vorweist, hat eine gewöhnliche Tageskarte zu bezahlen. War der Gast zum massgebenden Zeitpunkt in Besitz eines gültigen Ausweises, kann innert 7 Tagen die Rückerstattung des Betrags der Tageskarte verlangt werden. Eine Bearbeitungsgebühr fällt an. Handlungen eines Gastes in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern und/ oder die Transportunternehmungen am Vermögen oder anderen Rechten zu schädigen, gilt als Missbrauch. Eine Fälschung liegt vor, wenn ein Sportpass oder ein Beleg unbefugt erstellt, geändert, vervielfältigt, ergänzt oder sonst manipuliert wurde oder Radierungen aufweist. Missbräuchlich verwendete Sportpässe können als Beweismittel eingezogen werden. Die Dauer des Einzugs des missbräuchlich verwendeten Sportpasses ist auf die Zeit der benötigten Abklärungen zu beschränken. Ein ordentlicher Tagessportpass muss gelöst werden. Im Falle eines Missbrauchs wird überdies ein Zuschlag von 100 Franken erhoben. Bei Fälschung beträgt dieser Zuschlag 200 Franken. Der Personentarif 600.5 findet bei Zugfahrten Anwendung. Wer die bereits erwähnten Beträge nicht sofort bezahlt, muss eine Sicherheit leisten. Andernfalls kann der Gast des Skigebiets verwiesen werden. Bei Bestellung einer Sicherheit hat die Zahlung innert drei Tagen zu erfolgen. Ansonsten wird der Fall der Geschäftsstelle weitergeleitet und weitere Gebühren können erhoben werden. Der unvollendete Versuch einer missbräuchlichen Benützung hat dieselben Folgen. Zivil- und Strafrechtliche Verfolgung bleiben vorbehalten
D. 2. Hotels
Mit den Hotels, die als einzelne Positionen in den Warenkorb gelegt werden können, schliesst der Kunde einen durch die JRT vermittelten Vertrag mit dem ausgewählten Hotel ab. Jedes Hotel hat seine eigenen Vertragsbestimmungen, die gegebenenfalls über die Internetseite oder direkt beim Hotel erfragt werden können. Die Hotels wenden gegenüber dem Kunden die nachfolgenden vereinheitlichten Annullationsund Umbuchungsbedingungen an. Hotelleistungen, die über die Buchungsplattform von JRT gebucht worden sind, können nur über den Helpdesk von JRT storniert oder umgebucht werden. Erfolgt eine Annullation oder Umbuchung ab 5 Tagen vor Anreise, entspricht die Stornogebühr 100% des gebuchten Hotelpreises. Erfolgt eine Annullation oder Umbuchung mehr als 5 Tage vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.
Die örtlichen Taxen und Steuern sind in den Preisen enthalten. Extras wie Minibar, Roomservice, Parkplatzgebühren etc. werden separat vom Hotel direkt in Rechnung gestellt. Dem Kunden wird empfohlen, sich beim Check-In über die Extras und deren Preis zu erkundigen.
Bei Beanstandungen, Schäden usw. wendet sich der Kunde direkt an das Hotel. Das Hotel wird in eigener Kompetenz die Angelegenheit mit dem Kunden klären. Die Haftung des Hotels richtet sich nach dessen eigenen Bedingungen.
Die Verträge mit den Hotels unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Ort des Hotels. Vorbehalten bleiben zwingende, vertraglich nicht abänderbare gesetzliche Bestimmungen.
D. 3. Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Online-Buchungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden über die Web-Plattform e-domizil abgewickelt. Im Verlauf des Buchungsprozesses über die Webseite der JRT wird der Kunde auf eine Buchungsplattform von e-domizil (https://apartment.jungfrauregion.swiss) weitergeleitet. Auf deren Inhalt und Funktionsweise hat JRT keinen exklusiven Einfluss und kann deshalb auch keine Gewähr dafür übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Webseite sowie der einzelnen Inserate ist stets der Betreiber e-domizil bzw. der jeweilige Ferienwohnungsvermieter verantwortlich.
Der Kunde schliesst seinen Mietvertrag direkt mit dem Ferienwohnungsvermieter ab. JRT tritt dabei nicht als Vertragspartner oder Vermittler des Mietvertrages auf. Es gelten stets die rechtlichen Rahmenbedingungen der Buchungsplattform e-domizil.
D. 4. Ski- und Snowboardschule
Auf der Buchungsplattform können Unterrichts- und Betreuungsangebote der Firma Grindelwald Sports AG und der Genossenschaft Schweizer Skischule und Snowboardschule Wengen gebucht werden (Fremdleistungen). Die Buchungsbestimmungen Grindelwald Sports AG und Genossenschaft Schweizer Skischule und Snowboardschule Wengen werden auf deren Webseiten publiziert.
Der Kunde schliesst seinen Vertrag direkt mit der von ihm ausgesuchten Schneesportschule ab. Allfällige Vertragsänderungen, Stornierungen usw. sind direkt mit der gebuchten Ski- resp. Snowboardschule abzuwickeln.
Hinweis: Für Pauschalangebote von JRT kann JRT auch andere professionelle Ski- und Snowboardschulen einsetzen.
D. 5. Sport-Equipment / Ausrüstung
Auf der Buchungsplattform vermittelt die JRT die Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen durch die Firma INTERSPORT Rent-Network Jungfrau Region Tourismus AG.
D. 6. Eventtickets von Fremdanbietern
Die JRT ist Vermittlerin der Eventtickets. Der Kunde schliesst seinen Vertrag direkt mit dem Veranstalter ab. Dieser hat seine eigenen Vertragsbestimmungen, die er selber publiziert oder allenfalls direkt bei ihm erfragt werden können. Sie werden, soweit als möglich, bei der Ausschreibung des Events publiziert. Muss eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, gelten die Bestimmungen und Abwicklungsmodalitäten des Veranstalters. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit für eine allfällige Ersatzveranstaltung (Verschiebungsdatum). Rückgabe oder Umtausch sind ohne anderslautende Angaben des Veranstalters ausgeschlossen.
Eventtickets können von der JRT weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Als Agentin hat die JRT keinerlei Einfluss auf die Qualität, die Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung sowie auf die Personenlenkungs- und Sicherheitskonzepte. Diese sind direkt beim Veranstalter in Erfahrung zu bringen. Diese Events sind Fremdleistungen und JRT haftet weder für die Organisation noch die Durchführung des Events.
D. 7. Parkhaus Lauterbrunnen
Auf der Buchungsplattform vermittelt die JRT gegen Vorauszahlung die Reservation und Vermietung von Parkplätzen im Parkhaus der Parkhaus Lauterbrunnen AG. Buchbar ist ein Zeitraum von minimal 5 bis maximal 31 Tagen. Die Parkhaus Lauterbrunnen AG macht die Reservationen unter folgenden Mietbedingungen:
Eine Vorausbuchung und Reservation eines Parkplatzes über die Buchungsplattform kann nicht geändert, annulliert, umgebucht oder rückerstattet werden. Bei späterer Anreise oder früherer Abreise erfolgt keine Rückerstattung. Aus der Reservation ergibt sich keine Verpflichtung und auch kein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Parkfeldes. Der Wagen kann auf ein beliebiges freies Feld parkiert werden.
Die bei der Reservation angegebene Autonummer dient dem Personal des Parkhauses zur Vereinfachung der Einweisung an Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen und als Indiz für die Berechtigung (Kopierschutz). Die Reservation wird durch die Eingabe der Autonummer jedoch nicht im Sinne dieser AGBs "personifiziert". Die Bestimmungen zum Schutz der Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung sind daher in jedem Fall zu beachten. Der Voucher ist bei der erstmaligen Einfahrt ins Parkhaus (Anreise) für den Fahrer erreichbar im Fahrgastraum bereit zu halten. Er ist dem Personal des Parkhauses auf Verlangen vorzuweisen. An der Einfahrt ist ein Parkhausticket durch Eingabe des fünfstelligen Parkingcodes auf dem Voucher zu beziehen. Das Parkhausticket ist während der ganzen Reservationsdauer gültig und kann Mehrfach zum Ein- und Ausfahren verwendet werden. Wird bei der Einfahrt ein normales Ticket bezogen (versehentlich oder Voucher vergessen), muss dieses während der Dauer der Reservation mit dem fünfstelligen Parkingcode an einer automatischen Kasse umcodiert werden. Verlorene bzw. zuhause vergessene Voucher können jederzeit im Benutzerkonto der Buchungsplattform neu ausgedruckt werden, verlorenen Parkhaustickets werden gegen Vorweisen des Vouchers ersetzt.
Das Parkhaus ist durchgehend geöffnet. Die Benützung des Parkhauses ist in jedem Fall und für die gesamte Dauer der Nutzung gebührenpflichtig. Bei Anreise vor der online gebuchte Mietdauer kann ein normales Ticket bezogen und nach Beginn der reservierten Periode am Automaten umcodiert werden. Die zusätzlich bezogene Zeit ist direkt an der Automatenkasse zu bezahlen. Es besteht jedoch keine Garantie auf einen freien Platz bevor die online gebuchte Mietdauer beginnt. Erfolgt die Abreise nach Ablauf der online gebuchten Mietdauer, ist das Ticket an der automatischen Kasse zu verlängern. Die zusätzlich bezogene Zeit ist direkt an der Automatenkasse zu bezahlen, eine Zahlungsmöglichkeit an der Ausfahrt, Barriere, besteht nicht. Das Ausfahren ohne gültiges Parking Ticket ist untersagt.
Die Parkhaus Lauterbrunnen AG lehnt jegliche Haftung für Schäden, und Unfälle aller Art verursacht durch Dritte sowie Diebstähle ab. Sie hat für das Parkieren folgende Hausordnung erlassen: Das Parkhaus dient ausschliesslich dem Parkieren von leichten Motorfahrzeugen. Das Befahren und Benützen des Parkhauses und der dazugehörigen Plätze mit Spiel- und Sportgeräten (Rollbretter, Inline Skates usw.) ist nicht erlaubt. Die Parkhausbenützer/Innen haften für Beschädigungen die er/sie an andern eingestellten Fahrzeugen, an Einrichtungen und Installationen oder am Gebäude verursachen. Verursachte Schäden sind umgehend am bedienten Parkhausschalter oder unter der Pikett Nummer +41 (0) 79 710 60 20 zu melden. Den angebrachten Verkehrszeichen und Schildern sowie den Anordnungen des Parkhauspersonals zur Verkehrsregelung ist Folge zu leisten. Es gelten sämtliche Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetztes (SVG) und dessen Verordnungen. Die Fahrzeuge sind innerhalb der markierten Felder abzustellen. Das Parkhaus ist ausschliesslich zum Abstellen von Autos bestimmt. Es ist nicht erlaubt, weitere Gegenstände / Materialien auf den Plätzen zu lagern. Reparatur-, Unterhalts- und Reinigungsarbeiten an abgestellten Fahrzeugen sind untersagt. Übermässige Lärmentwicklung (hupende Alarmanlagen usw.) ist zu vermeiden. Unnötiges Laufenlassen von Motoren ist zu unterlassen. Störungen sind umgehend am bedienten Parkhausschalter oder unter der Pikett Nummer +41 79 710 60 20 zu melden. Das Anbringen und Verteilen von Werbung jeglicher Art ohne Bewilligung der Parkhaus Lauterbrunnen AG ist nicht gestattet. Das Deponieren und Entsorgen von Kehricht ist verboten.
© 2020 Jungfrau Region Tourismus AG, Interlaken, Schweiz und namentlich genannte Unternehmen